Die Influencer-Marketing-Branche ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Seit 2020 hat sich das Werbebudget von 1,7 Milliarden Dollar auf 13,5 Milliarden Dollar erhöht. Unternehmen planen weiterhin ihre Budgets für digitales Marketing durch Influencer massiv zu steigern. Dabei entstehen steuerliche Herausforderungen, die sowohl Influencer als auch Unternehmen beachten müssen.
Der Werbemarkt für Influencer wächst stetig. Neben den direkten Einnahmen, wie z.B. durch YouTube Ads, können auch die Produkte, die Influencer im Rahmen von Kooperationen bewerben, zu versteuernden Einnahmen zählen. Wir erläutern welche steuerlichen Hürden bei der Zusammenarbeit mit Influencern auftreten können und wie diese gegenüber dem Finanzamt legitimiert werden können.
Influencer als Unternehmer
Viele Influencer erfüllen die Kriterien für das Unternehmertum, wenn sie regelmäßig Inhalte produzieren. Der zeitliche Aufwand ist oft vergleichbar mit einem Vollzeitjob. Influencer, die ihre Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht ausüben, müssen sich steuerlich registrieren und ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen. Unternehmen sollten vermeiden mit Influencern zusammenzuarbeiten, die ihre Tätigkeit nicht gewerblich angemeldet haben.
Hinweis: Auch die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) entbindet nicht von der Zahlung der Umsatzsteuer auf die geschenkten Produkte.
Arten der Vergütung
Die Vergütung von Influencern kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
Disclaimer: Diese Informationen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar!