Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Handwerksperlen GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit zu handeln. (3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss und Vertragscharakter
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) oder Beginn der Leistungserbringung zustande. (2) Die Leistungen der Agentur sind – sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung bezeichnet – Dienstleistungen. Ein konkreter werblicher Erfolg (z. B. bestimmte Klickzahlen, Verkäufe oder Follower-Zuwachs) wird nicht geschuldet.
§3 Leistungsumfang und Creator-Auswahl
(1) Die Agentur vermittelt den Kontakt zu Creatorn, konzipiert Kampagnen und steuert deren Umsetzung. (2) Die Auswahl der Creator erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Creator besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Fällt ein Creator aus (Krankheit, Account-Sperre), bemüht sich die Agentur um adäquaten Ersatz. Der Kunde kann Ersatz-Creator nur aus wichtigem Grund ablehnen.
§4 Mitwirkungspflichten und Freigabefiktion
(1) Der Kunde liefert alle notwendigen Informationen (Briefing, Produkte, Logos) rechtzeitig und unentgeltlich. (2) Die Agentur legt dem Kunden Entwürfe oder Creator-Content zur Freigabe vor. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen keine Rückmeldung, gilt der Content als freigegeben (Abnahmefiktion), sofern die Agentur bei Übermittlung auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat.
§5 Vergütung und Künstlersozialabgabe (KSK)
(1) Es gelten die Preise des Einzelauftrags zzgl. MwSt. (2) Da die Agentur als Verwerter gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) meldepflichtig ist, erhebt sie zur Deckung der gesetzlichen Abgabe sowie des administrativen Aufwands eine KSK- und Servicepauschale in Höhe von derzeit 5,0 % auf die Netto-Honorare und geldwerten Leistungen (Sachzuwendungen) an die Creator. (3) Die Agentur ist berechtigt, diese Pauschale anzupassen, wenn sich der gesetzliche KSK-Abgabesatz ändert.
§6 Nutzungsrechte
(1) Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen werden erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung übertragen. (2) Der Umfang der Rechte (zeitlich, räumlich, inhaltlich) ergibt sich aus dem Einzelauftrag. Ohne ausdrückliche Regelung gilt das Recht zur einmaligen Veröffentlichung im Rahmen der vereinbarten Kampagne (Zweckübertragungslehre).
§7 Abwerbe- und Umgehungsverbot
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Creator, die ihm durch die Agentur vorgestellt wurden, für die Dauer von 12 Monaten nach Kampagnenende weder unmittelbar noch mittelbar unter Umgehung der Agentur zu beauftragen. (2) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich mit der Agentur vereinbarten Gesamthonorars für diesen Creator, mindestens jedoch 5.000,00 EUR.
§8 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Kampagne, sofern sie nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung übernommen hat. Die finale Prüfung obliegt dem Kunden.
§9 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Honorarkonditionen und Creator-Listen, auch über das Vertragsende hinaus (3 Jahre) vertraulich.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. (3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages wirksam.
